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Gärtnern im Schrebergarten – was ist während Corona erlaubt?

Flymo LaubsaugerIn der Corona-Krise ist der eigene Schrebergarten für Besitzer zu einem ganz besonderen Hort der Erholung geworden. Denn im Kleingartenidyll entflieht man als jemand ohne Grundstücksgarten oder Balkon der Isolation in den eigenen vier Wänden immer noch am besten. Und das ganz ohne dabei gegen gültige Auflagen zu verstoßen. Allerdings gibt es auch im Kleingarten einige Corona-Richtlinien zu befolgen. Schrebergärten sind während der Ausgangsbeschränkung ein hoch geschätzter Zufluchtsort. Hier kann man Sonne tanken, Frischluft schnappen und sich ungestört dem Hobbygärtnern widmen. Der Aufenthalt im Gartengrün hat hierbei auch therapeutische Funktion. Immerhin ist die Corona-Pandemie ein wahres Gesellschaftstrauma. Wie gut Natur und Grünanlagen der traumagebeutelten Seele tun, ist hinreichend bekannt. Das weiß auch der Gesetzgeber und hat trotz Isolationsmaßnahmen den generellen Besuch im eigenen Kleingarten nicht untersagt. Wie genau der Schrebergarten während der Corona-Zeit genutzt wird, ist jedoch in vielerlei hinsicht Auslegungssache der Bundesländer.

Abweichende Länderverfügungen zur Schrebergartennutzung

Gärtnern im Schrebergarten - was ist während Corona erlaubt?Vor der momentan einsetzenden Lockerung der Isolationsmaßnahmen in zahlreichen Bundesländern galt für ganz Deutschland, dass Bürger ihr Wohnumfeld nur im Notfall verlassen dürfen. Erlaubt war also beispielsweise das Rausgehen zum Einkaufen, Arbeiten oder für den Arztbesuch. Gruppentreffen, Parties, das Besuchen gesellschaftlicher Events oder allgemein der exzessive Aufenthalt im Freien ohne triftigen Grund war hingegen verboten. Eine Ausnahme bildeten gesundheitsrelevante Aufenthalte an der frischen Luft. Sie durften trotz sozialer Isolation noch stattfinden, wenn auch mit zeitlicher und räumlicher Beschränkung.

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Ebenfalls von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen war von Anfang an der Besuch des Schrebergartens. Einerseits erkennt der Gesetzgeber den Kleingarten als Privatgrundstück an. Er darf deshalb ähnlich wie Wohnungs- und Hausgrundstücke als privater Aufenthalts- bzw. Rückzugsort genutzt werden. Andererseits muss der Schrebergarten natürlich selbst während der Krise gepflegt werden. Schließlich bedürfen Pflanzen viel Aufmerksamkeit und Pflege seitens des Gartenbesitzers. Entsprechende Pflegemaßnahmen am eigenen Pflanzenbestand können deshalb durchaus als eine Notwendigkeit betrachtet werden. Das bloße Gärtnern im Kleingarten ist demnach trotz Corona weiterhin genehmigt. Genauer hinsehen muss man aber bei den jeweiligen Verfügungen auf Landesebene.

Wichtig: Eigentlich regelt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) die Kleingartennutzung landesweit für alle Schrebergartenbesitzer gleich. Während der Corona-Krise haben die Bundesländer allerdings individuelles Mitspracherecht bei der Umsetzung der Ausgangsbeschränkungen. Das zeigt sich auch insbesondere an den Richtlinien für Kleingärten. So hat Sachsen zum Beispiel eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der sich im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen nur der eigene Haushalt im Schrebergarten aufhalten darf. Das schließt den eigenen Lebenspartner und Angehörige des Haushalts (z.B. Kinder oder Eltern) mit ein. Freunde oder Bekannte aus einem externen Haushalt müssen dagegen draußen bleiben. Generell ist in Sachsen darüber hinaus eine Gruppenbildung im Schrebergarten von mehr als fünf Personen verboten.

Seit dem 20. April darf man sich wahlweise auch wieder mit einer haushaltsfremden Person treffen. Das gilt jedoch nicht zwingend für den Schrebergarten. Hier kann es regionale Unterschiede in der Auslegung der Bestimmungen geben. Im Zweifelsfalls ist es darum sinnvoll, bei der zuständigen Landesbehörde oder dem örtlichen Kleingartenverband nachzufragen. Darüber hinaus muss einem bewusst sein, dass jede Kommune selbst darüber entscheiden kann, ob und wann Kleingartenanlagen aus gesundheitlichen Gründen zu schließen sind. Eine Schließung ist vor allem dann denkbar, wenn Kleingartenbesitzer gegen die gültigen Regelungen verstoßen. Halten Sie sich daher bitte an die Bestimmungen ihres jeweiligen Bundeslandes.

Vor- und Nachteile der langeseigenen Schrebergartenverfügungen:

  • Verfügungen auf landesebene geben Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit
  • drastische Maßnahmen lassen sich auf akute Problemfälle beschränken
  • Im Notfall können die Bundesländer schnell eingreifen
  • Bestimmungen zur Schrebergartennutzung während Corona sind nicht in ganz Deutschland gleich
  • bundesweite Lockerungen gelten nicht zwingend für Kleingartenanlagen

Richtiges Verhalten im Kleingarten während Corona

Ergänzend zu den Personenbestimmungen im Schrebergarten sollten sich Gartenbesitzer während der Corona-Zeit ein paar grundlegende Verhaltensregeln verinnerlichen. Da wären zunächst einmal die wichtigsten Hygienemaßnahmen zu beachten. Sie werden bereits auf dem Weg zum Schrebergarten wichtig und sehen vor, dass man sich vor Verlassen des Hauses und nach Betreten des Gartens erst einmal gründlich die Hände wäscht. Es ist ratsam, sich auf dem Weg zum Kleingarten nicht mit haushaltsfremden Personen zu treffen und diese auch nicht mit in die Nähe der Kleingartenanlage zu bringen. Die meisten Wege der Anlagen sind derzeit für Besucher und Spaziergänger ohnehin gesperrt. Verstöße werden ggf. mit einem Bußgeld geahndet.

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Der Plausch mit dem Nachbargärtner über den Zaun ist jedoch nach wie vor erlaubt. Halten Sie aber bitte ausreichend Abstand und unterhalten Sie sich nach Möglichkeit nicht aus nächster Nähe miteinander. Das beugt Ansteckungen vor und hilft, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Als Orientierungshilfe dient hier die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m zu haushaltsfremden Personen.

Bei der Gartenarbeit kann es dann zusätzlich hilfreich sein, Arbeitshandschuhe zu tragen. Schließlich handelt es sich bei COVID-19 um eine Tröpfcheninfektion, bei der eine Ansteckung durch Schmierinfektion nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Das heißt, dass sowohl Husttröpfchen, als auch Handkontakt mit keimbelasteten Oberflächen zur Infektion beitragen können. Gartenwerkzeuge bilden deshalb recht vielfältige Ansteckungsmöglichkeiten und Handschuhe den besten Schutz dagegen.

Tipp: Es ist bereits in Bundeskleingartengesetz mehrfach angedeutet, dass die Lautstärke im Schrebergarten auf ein Minimum zu beschränken ist. Das darf während Corona noch deutlich ernster genommen werden. Immerhin suchen Gärtner der gesamten Anlage in ihrem Garten Ruhe und Erholung vom Pandemie-Wahnsinn. Wenn hier jeder gleichzeitig mit der Kettensäge umher rennt, ist der erholsame und therapeutische Gartenfrieden schnell dahin. Versuchen Sie deshalb dieses Jahr doch einmal, statt mit der Elektrosäge wieder einmal mit der guten alten die Handsäge die Gehölze zu bearbeiten. Ergänzend können moderne Gartengeräte wie ein leiser Laubsauger für weniger Lärm im Schrebergartenidyll sorgen.

Leise Gartengeräte im Überblick:

Gartengerät Vorteile
leiser Gartenhäcksler DIE Alternative zum lautstarken Laubhäcksler; viele Modelle häckseln selbst Geäst relativ geräuschlos; bei der Auswahl am besten auf Grenzlautstärken von 100 dB(A) oder weniger achtenPflanzensprößlingen unterscheiden
leise Gartensäge denkbar als Handsäge oder akkubetriebene Kettensäge; Akku-Kettensäge verzichtet auf Benzinmotor und ist darum deutlich geräuschärmer als normale Kettensägen
leiser Laubsauger ermöglicht das Aufsaugen von Laub ohne viel Lärm; es sind zahlreiche gute Angebote erhältlich, manche davon sogar mit Akku
leiser Laubpuster Pustet das Laub geräuschlos von Rasen und Gehwegen; lautlose Laubbläser sind meist Elektrobetrieben und daher kabellos einsetzbar
leiser Mähroboter erlaubt das lautlose Rasenmähen und erspart dem Gärtner körperliche Anstrengung; der Mähroboter geht systematisch vor und kann in Abhängigkeit vom Modell sogar zwischen Unkraut und Pflanzensprößlingen

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