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Muss ich den Lärm eines Laubbläsers immer erdulden?

Husqvarna LaubsaugerHerbstlaub in großen Mengen lässt sich kaum leichter beseitigen als mit einem Laubsauger oder Laubbläser. Die Geräte erteilen Harke und Rechen längst eine Absage und sorgen dafür, dass Sie auch ohne großen Aufwand Ihrem Laubmeer Herr werden. Doch auch hier gilt: Was des einen Freud, ist des anderen Leid. Während Gärtner natürlich dankbar für die Arbeitserleichterung sind, sind die Nachbarn meist genervt, wenn sie den Laubbläser zum ersten Mal hören. Ohne Zweifel sind diese Geräte nämlich laut. Teilweise erreichen sie weit mehr als 80 Dezibel, weshalb sie auch sehr schnell als störend wahrgenommen werden. Das gilt übrigens nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere.

Laubbläser sorgen häufig für Streitigkeit

Muss ich den Lärm eines Laubbläsers immer erdulden?Um es vorweg zu nehmen: Streit wegen Laubsaugern und Laubbläsern ist in Deutschland alles andere als selten. Jedes Jahr im Herbst fühlen sich in den verschiedensten Orten und Wohngebiete Anwohner von den Geräten massiv gestört und beeinträchtigt. Streit ist die Folge. Nicht selten landen solche Streitigkeiten dann auch vor Gericht und müssen von einer unabhängigen Person geschlichtet werden. Wie für sämtliche anderen lauten Geräte hat der Gesetzgeber natürlich auch für den Laubbläser einen rechtlichen Rahmen geschaffen, an dem sich gestörte Anwohner orientieren und Betreiber halten müssen.

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ACHTUNG: Wenn Sie mit einem Laubbläser arbeiten möchten, bedenken Sie grundsätzlich, dass jede Gemeinde oder Stadt Ihre Ruhezeiten und auch damit verbundene Einschränkungen festlegen kann. An diese müssen Sie sich dann auch halten.

Grundsätzlich können Laubbläser je nach Modell und Leistung eine imposante Lautstärke von 115 Dezibel erreichen. Schon bei weitaus geringerem Lärm drohen gesundheitliche Beeinträchtigungen und eine Schädigung des Gehörs. Hierfür sind nach Angaben des Bundesumweltamts in Deutschland nämlich schon 85 Dezibel ausreichend. Es ist also durchaus berechtigt, wenn sich Anwohner von einem Laubbläser gestört oder vielleicht sogar gesundheitlich beeinträchtigt fühlen. Trotzdem müssen die Laubbläser zumindest in einem gewissen gesetzlichen Rahmen geduldet werden.

Grundlegende Ruhezeiten nach der Bundesimmissionsschutzverordnung

Um einen klaren gesetzlichen Rahmen für den Einsatz der Laubbläser zu schaffen, wurde die Bundesimmissionsschutzverordnung ins Leben gerufen. Diese gibt es nun bereits in der 32. Ausgabe. Die hier enthaltenen Regelungen beziehen sich nicht nur auf die Laubbläser, sondern auf sämtliche laute Geräte. Die folgende Tabelle fasst für Sie die wichtigsten Fakten zusammen:

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Wann darf ein Laubbläser benutzt werden? Grundsätzlich darf die Arbeit mit einem Laubbläser nur werktags erfolgen, also von Montag bis einschließlich Samstag. Sowohl an Sonn- als auch an Feiertagen ist die Nutzung der Laubbläser untersagt. Weitere Hinweise dazu finden Sie u. a. in der Lärmschutzverordnung.
Zu welchen Uhrzeiten dürfen die Laubbläser verwendet werden? Arbeiten Sie mit einem Laubbläser, müssen Sie die Ruhezeiten einhalten. Der Einsatz dieser Geräte ist nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr erlaubt.
Gibt es Ausnahmen? Einige Hersteller werben bei Ihrem Laubbläser mittlerweile mit einem EG-Umweltzeichen. Diese Geräte sind nicht nur umweltschonend, sondern auch extrem leise. Deswegen sind die Einschränkungen im Zuge der Ruhezeiten hier nicht so gravierend wie bei anderen Geräten. Einen Laubbläser mit EG-Umweltzeichen können Sie werktags von 7 bis 20 Uhr anwenden.

TIPP: Um sicherzugehen, dass die Regelungen Ihrer Gemeinde oder Heimatstadt nicht von diesen Angaben abweichen, sollten Sie bei der Kommune nachfragen. Gerade an Sonnabenden kann es noch zu Abweichungen kommen.

Laut ist der Laubbläser nicht nur für Nachbarn und Anwohner, sondern auch für denjenigen, der ihn bedient. Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, dass der Nutzer immer einen Gehörschutz trägt. Ansonsten kann das Hörvermögen stark unter dem Lärm leiden.

Übrigens müssen sich an die Ruhezeiten nicht nur private Anwender halten, sondern auch Gemeindemitarbeiter, die die Landschafts- und Parkpflege übernehmen.

Was können Sie als Nachbar tun?

Seien wir mal ehrlich: Von lauten Gartengeräten und Werkzeugen fühlen wir uns schnell gestört und gestresst. Immerhin möchten wir daheim unsere Ruhe haben und die Freizeit genießen. Doch auch wenn Sie sich von einem Laubbläser gestört fühlen, sollten Sie sich nicht zu voreilig zu Handlungen hinreißen lassen, denn Streit in der Nachbarschaft lässt sich oftmals nicht ohne weiteres beilegen. Daher ist es wichtig, Ruhe zu bewahren.

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Fühlen Sie sich gestört, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Versuchen Sie zunächst herauszufinden, wer einen Laubbläser benutzt. Bedenken Sie, dass die Geräte enorm laut sind. Auch wenn Sie diesen also deutlich hören, muss er sich nicht unbedingt in der unmittelbaren Nähe befinden.
  2. Prüfen Sie nun, ob die Ruhezeiten eingehalten werden oder der Nutzer auch in diesen auf den Laubbläser zurückgreift.
  3. Ist letzteres der Fall, weisen Sie den Anwender ruhig und mündlich auf die Ruhezeiten hin und dass er diese einhalten muss. In der Tat kennen viele Nutzer die Ruhezeiten nicht und sind sich demnach auch nicht darüber bewusst, dass sie gegen diese verstoßen.

Wie gehen Sie vor, wenn die kommunalen Mitarbeiter gegen die Ruhezeiten verstoßen?

Bedenken Sie immer, dass die festgelegten Ruhezeiten bei weitem nicht nur für die Nachbarn und andere Anwohner gelten, sondern auch für kommunale oder städtische Mitarbeiter, die mit der Laubbeseitigung beauftragt wurden. Da aber auch hier natürlich nur Menschen am Hebel des Laubbläsers aktiv werden, sollten Sie auch hier Ruhe bewahren. Vermeiden Sie es unbedingt, dass Sie den Mitarbeitern sofort mit Anwalt oder Polizei drohen. Viele schalten dann erst Recht auf stur. Folgen die kommunalen Mitarbeiter den Ruhezeiten nicht, dürfen Sie sich aber durchaus bei Ihrem Arbeitgeber darüber beschweren. Reichen Sie also, ob nun mündlich oder schriftlich, eine Beschwerde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein. Erst wenn dann auch keine Reaktion folgt und immer wieder gegen die Ruhezeiten verstoßen wird, sollten Sie auch von einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht unbedingt absehen.

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Auf dem Land sind die Ruhezeiten oft kürzer

Wie bereits erwähnt, können die Gemeinden durchaus andere Ruhezeiten für das Werkeln im Garten festlegen. Gerade in den ländlichen Regionen ist das nicht selten. Auf dem Dorf ist oft nur die Nachtruhe vorgeschrieben. Dies gilt auch in Gebieten, die sowohl privater als auch gewerblicher Nutzung unterliegen. Auch hier gilt prinzipiell: Die Nachtruhe muss eingehalten werden, eine Mittagsruhe gibt es aber nicht. Wie die Gemeinden bei Verstößen vorgehen, fällt unterschiedlich aus. Es gibt Kommunen in Deutschland, die extrem streng sind und bei Verstößen gegen die Ruhezeiten auch entsprechende Bußgelder und ähnliches in die Wege leiten. Auf die leichte Schulter sollten Verstöße also prinzipiell nicht genommen werden.

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Hinweis: Verstöße gegen das in Deutschland geltende Immissionsschutzgesetz sind teuer. So drohen hier Bußgelder mit bis zu 50.000 Euro. Wiederholungstäter müssen hier natürlich meistens besonders tief in die Tasche greifen. Die zeitlichen Einschränkungen gelten übrigens nicht nur für den Laubbläser. Von diesen sind auch andere laute Geräte betroffen.

Allen voran müssen hier folgende Geräte genannt werden:

  • Rasenmäher
  • Schredder
  • Schneefräse
  • Trimmer
  • Wasserbetriebene Pumpen

Vor- und Nachteile eines leisen Laubbläser

Wir zeigen Ihnen im Anschluss noch einmal, welche Vor- und Nachteile die besonders leisen Laubbläser haben:

  • können auch mittags genutzt werden
  • zeitliche Einschränkungen sind nicht so stark ausgeprägt wie bei besonders lauten Geräten
  • keine allzu große Belastung für das Hörvermögen
  • schonen Natur- und Tierwelt
  • umweltfreundliche Ausstattung
  • meist deutlich teurer
  • noch nicht von jedem Hersteller verfügbar

Fazit: Achten Sie bereits beim Kauf auf die Lautstärke?

Haben Sie noch keinen Laubbläser, möchten sich diesen aber anschaffen und wollen besonders flexibel arbeiten, ist es ratsam, wenn Sie unmittelbar vor dem Kauf einen Blick auf die Lautstärke werfen. Alle Hersteller der Laubbläser geben an, wie laut deren Geräte arbeiten. Für besonders leise Geräte müssen Sie meistens recht tief in die Tasche greifen. Die geringere Lautstärke und die damit verbundene moderne Technik lassen sich viele Hersteller teuer bezahlen. Doch der Mehrpreis kann sich lohnen. Gerade die Gartenbesitzer, die werktags arbeiten, werden durch die Ruhezeiten massiv eingeschränkt und haben kaum Zeit, um die Geräte überhaupt zu nutzen. Da Laubbläser mit EG-Umweltzeichen extrem leise und damit von den Einschränkungen ausgenommen sind, ist es durchaus lohnenswert, wenn Sie in diese investieren. Natürlich müssen Sie sich auch hier an die Nachtruhe halten. Doch gerade die Mittagsruhe ist hier oftmals ausgenommen.

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