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Lärmschutzverordnung nicht beachten – was sind die rechtlichen Folgen?

Makita LaubsaugerLärm, der von anderen ausgeht, wird von uns meist als besonders störend wahrgenommen. Nicht zuletzt deswegen sind Lärmbelästigungen einer der häufigsten Streitpunkte, die es zwischen Nachbarn, aber auch zwischen Mieter und Vermieter gibt. Dabei hat der Gesetzgeber in Deutschland konkrete Vorgaben für die Lärmbelastung und damit verbundene Ruhezeiten geschaffen. Die sogenannte Lärmschutzverordnung gilt, wenn es von den Gemeinden keine anderen Regelungen gibt, deutschlandweit. Doch was sieht die Lärmschutzverordnung eigentlich vor? Wie können sich Anwohner wehren, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden und welche Bußgelder drohen? Wir versuchen in diesem Artikel die wichtigsten Fakten rund um die Lärmschutzverordnung festzuhalten.

Zahlreiche Irrglauben prägen den Umgang mit der Lärmschutzverordnung

Lärmschutzverordnung nicht beachten - was sind die rechtlichen Folgen?Im Grunde könnte es so einfach sein: Wir halten uns alle an die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Streitigkeiten rund um unangenehmen Lärm gehören der Vergangenheit an. Doch angefangen von der

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  • Dauer der Ruhezeiten
  • über den Geltungsbereich

dieser bis hin zur Interpretation der Werktage gibt es zahlreiche unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen.

Wir möchten damit aufräumen und haben einige typische Aussagen über

  • Ruhezeiten
  • die Definition des Wortes Werktags und
  • Mittagsruhe

für Sie zusammengefasst:

Frage Antwort
An die Ruhezeiten müssen sich nur Privatpersonen halten! Das ist falsch. Gerade bei sehr lauten Geräten, die mehr als 85 Dezibel erreichen, gelten die Ruhezeiten grundsätzlich sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer. Auch kommunale Mitarbeiter müssen die Ruhezeiten einhalten.
Werktags ist ausschließlich von Montag bis Freitag! Nach Auffassung des Gesetzgebers gehören zu den Werktagen auch die Samstage. Hier gelten dann die gleichen Ruhezeiten wie von Montag bis Freitag.
Mittagsruhe ist in Stein gemeißelt! Weit gefehlt: Zwar sieht der Gesetzgeber durchaus eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr vor, doch gerade in gemischt genutzten Gebieten und auf dem Land schließen Gemeinden diese oftmals aus. In den ländlichen Regionen ist das nicht zuletzt aufgrund der angesiedelten Landwirtschaft der Fall.
Die Ruhezeiten, die in Hamburg gelten, sind auch in München zu finden! Dem ist leider nicht so. Die Zeiten, in denen der Bund die Ruhezeiten verpflichtend für ganz Deutschland festlegt, sind längst vorbei. Gemeinde und Städte können hier selbst entscheiden.

TIPP: Oftmals stehen die Ruhezeiten der Gemeinden auch in den monatlichen Amts- und Gemeindeblättern. Ist das nicht der Fall, sollten Sie beispielsweise nach einem Zuzug nachfragen.

Hausverwaltungen können Ruhezeiten festlegen

Noch ein wenig schwieriger ist die Lage für Mieter. Hier müssen nicht nur die Ruhezeiten der Gemeinde bedacht werden. Meistens legen auch die Hausverwaltungen großer Wohnsiedlungen und Wohnparks Ruhezeiten fest. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags verpflichten sich die Mieter zur Einhaltung der Ruhezeiten. Die meisten Hausverwaltungen orientieren sich hier aber durchaus an den Empfehlungen der Gemeinden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bedenken Sie aber:

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Tipp! Die Ruhezeiten von Hausverwaltungen betreffen ausschließlich deren Mieter. Es kann nicht verlangt werden, dass diese auch von den kommunalen Mitarbeitern und Gewerbebetrieben eingehalten werden.

Für welche Gerätschaften gelten die Ruhezeiten?

Viele Anwohner sind sich zu Recht unsicher, für wen die Lärmschutzverordnung gilt, denn wirklich übersichtlich ist die Lage nicht. Die strengen Ruhezeiten inklusive Mittagsruhe gelten, soweit es nicht anders geregelt ist, für alle lauten Geräte.

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Dazu gehören z.B.:

  • Laubsauger
  • Laubbläser
  • Rasenmäher
  • Motorsense
  • Kettensäge
  • Schredder

Laut sind Geräte meist ab einer Lautstärke von 80 Dezibel. Ab einer Lautstärke von 85 Dezibel geht das Bundesumweltamt bei einer stärkeren Belastung von einer Schädigung des Hörvermögens aus. Es gibt mittlerweile für den privaten und gewerblichen Einsatz allerhand Geräte mit EG-Umweltzeichen. Diese sind im Grunde in allen Gerätebereichen vertreten. Diese Modelle gehen mit einer deutlich geringeren Lärmbelästigung einher. Meistens werden hier Elektromotoren eingesetzt, wodurch die Geräte nicht nur um einiges leiser sind, sondern auch keine schädlichen Abgase ausstoßen.

Vor- und Nachteile eines Laubsaugers mit EG-Umweltzeichen

Doch lohnt sich die Anschaffung dieser Modelle? Wir fassen hier noch einmal kurz Vor- und Nachtteile zusammen:

  • sind eine deutlich geringere Umweltbelastung
  • stoßen nicht so viele schädliche Abgase ab
  • sind deutlich leiser
  • Sie müssen nur die Nachtruhe einhalten
  • oftmals nicht so leistungsstark wie andere Geräte
  • eher für den privaten und gelegentlichen Einsatz geeignet

Überblick über die Ruhezeiten

Bevor wir uns mit der Frage auseinandersetzen, was passiert, wenn die Lärmschutzverordnung nicht eingehalten wird, möchten wir an dieser Stelle noch einmal die Ruhezeiten festhalten. Dabei gilt prinzipiell:

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Hinweis: An Sonn- und Feiertagen ist Lärm strengstens untersagt. Achten Sie darauf, dass über den gesamten Tag hinweg Ruhe eingehalten werden muss.

Werktags gelten vielerorts ausgenommen von der Nachtruhe folgende Ruhe- und Arbeitszeiten:

  • 9 bis 13 Uhr: Laute Geräte sind erlaubt
  • 13 bis 15 Uhr: Mittagsruhe
  • 15 bis 17 Uhr: Erneuter Einsatz lauter Gerätschaften möglich

Die Nachtruhe beginnt in den Gemeinden und Städten unterschiedlich. Meist wird ab 20 bzw. 22 Uhr die Nachtruhe gefordert. Sie dauert bis 7 Uhr an. Haben Sie ein Gerät mit EG-Umweltzeichen, müssen Sie in der Regel nur die Nachtruhe einhalten und dürfen sonst von 7 bis 20 Uhr uneingeschränkt arbeiten.

Was passiert, wenn Sie die Lärmschutzverordnung nicht beachten?

In der Tat gehört die Lärmschutzverordnung auch weiterhin zu den Gesetzen, die oftmals nur mit Widerwillen eingehalten werden. Dabei vermeidet sie unangenehme Streitigkeiten und schafft im Umgang mit Lärm klare Grenzen. Darüber hinaus sollten Sie die Einhaltung der Lärmschutzverordnung nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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Mögliche Folgen, mit denen Sie konfrontiert werden können, sind:

  1. Verwarnungen: Im günstigsten Fall erhalten Sie zunächst eine mündliche oder schriftliche Verwarnung. Oft bleibt dies noch ohne finanziellen Schaden. Sie werden darin noch einmal auf die Ruhezeiten und die Einhaltung dieser hingewiesen.
  2. Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldzahlung: Verstoßen Sie gegen die Lärmschutzverordnung, handelt es sich immer um eine Ordnungswidrigkeit und diese kann natürlich gegenüber der Polizei angezeigt werden. Eine solche Anzeige sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn Sie kommt vor allem Ihrem Geldbeutel teuer zu stehen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt davon ab, wie umfassend Sie die Lärmschutzverordnung missachtet haben. Mähen Sie beispielsweise an Sonn- und Feiertagen Rasen, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Ansonsten drohen bei Missachtung von Nachtruhe und Ruhezeiten Bußgelder von bis zu 5000 Euro.
  3. Unterlassungsklage: Halten Sie sich mehrfach nicht an die Ruhezeiten und leisten ebenso den Empfehlungen der Nachbarn und Polizei keine Folge, kann es zu einer Unterlassungsklage kommen. Diese kann für Sie ggf. sehr teuer sein, denn Ihnen drohen hier nicht nur Bußgelder, sondern auch Strafzahlungen. Weiterhin können die Geschädigten in diesem Fall Schmerzensgeld verlangen. Sie müssen als Verursacher der Ruhestörung ebenso die Kosten für Gericht und Anwälte tragen.

Obwohl die Bußgelder hoch und die Ruhezeiten genau geregelt sind, müssen sich die deutschen Gerichte immer wieder mit Fällen der Lärmbelästigung auseinandersetzen. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich. Entscheidend ist aber immer auch, um welchen Lärm es sich handelt. Babys und Kinder werden auch, wenn sie über längere Zeit schreien, nicht als Lärmbelästigung angesehen. Auch beim Hundegebell kann nur unter gewissen Umständen von einer Lärmbelästigung ausgegangen werden. Anders ist es dagegen bei Gartengeräten und Werkzeugen.

Wie verhalte ich mich als Anwohner richtig?

Sind Sie von Lärm betroffen und fühlen Sie sich von diesem beeinträchtigt, sollten Sie nicht zu voreilig handeln. Grundsätzlich nehmen wir Lärm anderer Personen immer als störender wahr als unseren eigenen. Bedenken Sie, bevor Sie mit Anwalt und Polizei drohen, außerdem, dass Sie selbst vielleicht auch einmal in die Situation kommen, in der Sie die Ruhezeiten zumindest für einen Moment außen vorlassen. Trotzdem haben Sie als Anwohner und Nachbar natürlich Rechte.

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Wir haben einige Punkte zusammengefasst, an denen Sie sich im Falle einer Lärmbelästigung orientieren können:

  • Vergewissern Sie sich zunächst, wie die Ruhezeiten gestaltet sind und ob diese tatsächlich nicht eingehalten werden. Sind Sie sich hier unsicher, fragen Sie unbedingt bei der Gemeinde nach.
  • Weisen Sie den Nachbarn oder Nutzer des Geräts anschließend zunächst mündlich darauf hin, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Bleiben Sie dabei ruhig und freundlich, um zu vermeiden, dass die Verursacher auf stur schalten.
  • Halten sich die Verursacher weiterhin nicht an die geltenden Ruhezeiten, können Sie die Polizei rufen und natürlich auch mit Hilfe eines Anwalts Klage einreichen.
  • Bei kommunalen Mitarbeitern sollten Sie sich zunächst an die zuständige Verwaltung wenden und dort entweder mündlich oder schriftlich eine Beschwerde einreichen, denn auch sie sind zur Einhaltung der Ruhezeit verpflichtet.

Möchten Sie gerichtlich gegen die Ruhestörung vorgehen, sollten Sie grundsätzlich nicht auf die Polizei verzichten. Richter werden Ihren Darstellungen zur Ruhestörung nämlich nur folgen, wenn Sie diese auch mit Zeugen oder polizeilichen Aufzeichnungen belegen können.

Tipp: Grundsätzlich ist die Polizei bei Lärmbelästigung immer ein wichtiger Ansprechpartner, denn die Beamten können beispielsweise prüfen, um welche Geräte es sich handelt und ob es eventuelle Sonderregelungen gibt.

Fazit: Lärmbelästigung kann teuer werden

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Lärmschutzverordnung ist für ein friedliches Zusammenleben aller Parteien wichtig und gibt hierfür einen grundlegenden Rahmen vor. Da man selbst immer auch wieder in der Situation sein kann, dass man sich durch Lärm belästigt fühlt, sollte man alles daran setzen, die Verordnung einzuhalten. Sind Sie sich unsicher, wie sich die Ruhezeiten genau gestalten, ist es wichtig, dass Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen. Bedenken Sie hier immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung sind vor allem eins: sehr teuer. Die Gerichte verhängen insbesondere beim Rasenmähen am Sonntag oder Feiertag hohe Strafen. Möchten Sie trotz Mittagsruhe Laub saugen, sollten Sie sich immer für ein Gerät mit EG-Umweltzeichen entscheiden. Hier sind die Regelungen nicht so streng wie bei den Modellen ohne dieses.

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