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Zu welchen Uhrzeiten darf man Laub saugen?

Dolmar LaubsaugerEs scheint so einfach zu sein: Laubsauger einschalten, Laub aufsaugen und die Vorzüge eines aufgeräumten Gartens genießen. In der Tat ist der Laubsauger auf dem Vormarsch. Immer mehr Gartenbesitzer greifen mittlerweile auf das handliche und leistungsstarke Gerät zurück, um dem Laubberg Herr zu werden. Die Hersteller versprechen von dem Laubsauger vor allem eine Zeit- und Arbeitsersparnis. Doch die vielen Vorteile haben auch einen leicht bitteren Beigeschmack, denn gerade bei der Nutzung der Laubsauger müssen Sie sich leider oft auf Einschränkungen einstellen. Doch warum gelten solch strenge Vorschriften für die Nutzung der Laubsauger? Worauf müssen Sie bei den vorgeschriebenen Ruhezeiten achten und was passiert, wenn Sie sich nicht an diese halten? Wir möchten Ihnen hier einen umfassenden Überblick über die Nutzung der Laubsauger mit auf den Weg geben.

Warum dürfen Sie den Laubsauger nicht immer anwenden?

Zu welchen Uhrzeiten darf man Laub saugen?Geht es darum, Laub loszuwerden, ist der Laubsauger natürlich eine der komfortabelsten Varianten. Sie saugen das heruntergefallene Laub einfach auf und sammeln dieses in einem Behälter. Laubsauger gehören allerdings zu den Gartengeräten mit der höchsten Lautstärke. Je nach Modell und Antrieb erreichen die Laubsauger einen Geräuschpegel von insgesamt 115 Dezibel. Wer dem, egal ob Mensch oder Tier für längere Zeit ausgesetzt ist, muss natürlich mit massiven Beeinträchtigungen des Hörvermögens rechnen.

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Welche Lautstärke ist für das Hörvermögen gefährlich?

Beim Lärm gehen die Meinungen weit auseinander, zumal nicht jeder die gleiche Lautstärke als störend wahrnimmt. Das Bundesumweltamt hat aber bestätigt, dass eine Schädigung des Hörvermögens schon ab 85 Dezibel möglich ist. Viele Laubsauger bewegen sich über diesem Richtwert.

Übrigens: Seinen zum Teil schlechte Ruf hat der Laubsauger aber bei weitem nicht nur dem Lärm zu verdanken, mit dem sein Einsatz verbunden ist, sondern auch mit dem Feinstaub, der eben gemeinsam mit den Blättern aufgewirbelt wird.

Darf ich an jedem Tag Laub saugen?

Sowohl Anwohner als auch Nutzer der Laubbläser können aufatmen: Grundsätzlich gibt es genaue gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz des Laubsaugers und hier müssen sich Gartenbesitzer durchaus auf Einschränkungen einstellen. Geregelt werden die Ruhe- und damit eben auch die Einsatzzeiten der Laubsauger in erster Linie durch die Bundesimmissionsschutzverordnung. Es gibt sie mittlerweile in der 32. Version. Sie schreibt deutschlandweit vor, dass der Betrieb von Laubsaugern an Sonn- und Feiertagen verboten ist. Sowohl in den Städten als auch auf dem Land hat hier rund um die Uhr Ruhe zu herrschen. Diese Einschränkung gilt nicht nur für Laubsauger, sondern zum Beispiel auch für Rasentrimmer und Rasenmäher.

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Werktags ist eine Nutzung des Laubsaugers möglich. In diesem Fall müssen Sie die Ruhezeiten in der Mittagszeit, am Abend und Morgen bedenken.

Morgens Mittags Abends
Am Morgen bzw. Vormittag dürfen Sie den Laubsauger von 9 bis 13 Uhr benutzen. Von 13 Uhr bis 15 Uhr herrscht Mittagsruhe. Ein Betrieb ist daher untersagt. Am Nachmittag und frühen Abend ist eine Nutzung zwischen 15 und 17 Uhr zulässig.

TIPP: Diese Ruhezeiten gelten vielerorts auch an den Samstagen. Eine Ausnahme sind lediglich eventuell vorliegende Sondergenehmigungen.

Gelten die Regelungen für alle Laubsauger?

Die Immissionsschutzverordnung bezieht sich auf alle lauten Geräte, also nicht explizit auf den Laubsauger. Hierbei handelt es sich um einen Aspekt, der gern vergessen wird. Sie müssen sich also nicht nur mit dem Laubsauger an Ruhezeiten halten, sondern auch mit dem Rasentrimmer, dem Rasenmäher, dem Schredder und der Kettensäge.

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Beim Laubsauger haben weder Leistung, noch Antriebsart oder Hersteller Einfluss darauf, ob die Nutzung auch außerhalb der Ruhezeiten möglich ist. Die strengen Regelungen können Sie nur umgehen, indem Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen und sich für einen modernen Laubsauger entscheiden, der mit einem EG-Umweltzeichen versehen ist. Das EG-Umweltzeichen kennzeichnet Geräte, die deutlich leiser sind als andere Modelle.

Tipp! Haben Sie einen Laubsauger mit EG-Umweltzeichen, profitieren Sie von mehr Flexibilität bei der Nutzung. Sie müssen mit diesem Gerät nur die Nachtruhe einhalten. Das heißt, Sie können ihn uneingeschränkt von 7 bis 20 Uhr verwenden.

Grundsätzlich sind Gewerbebetriebe übrigens nicht von den Ruhezeiten ausgenommen. Wie Privatpersonen müssen Sie sich an Mittags- und Nachtruhe halten.

Ruhezeiten in der Stadt und auf dem Land: Gibt es hier Unterschiede?

Gerade in der Stadt ist es oftmals laut. Das Leben scheint hier mit anhaltendem Verkehr, allerhand Angeboten und langen Öffnungszeiten nie zur Ruhe zu kommen. Doch auch auf dem Land ist es nicht jeden Tag leise bzw. ruhig. Noch immer gilt die Annahme, dass die Ruhezeiten in der Stadt von denen auf dem Land abweichen. Doch ist dem wirklich so? Gibt es hier Ausnahmen zwischen Dorf und Stadt? Grundsätzlich gilt die Bundesimmissionsschutzverordnung deutschlandweit und damit eben sowohl für Städte als auch für die ländlichen Regionen. Die deutschen Gemeinden haben aber durchaus das Recht die Ruhezeiten anzupassen. Sie können also sowohl den Beginn als auch die Dauer der Mittagsruhe ändern. Oftmals gelten die ländlichen Regionen, nicht zuletzt aufgrund der niedergelassenen Landwirtschaft, bei der Lärmbelästigung als toleranter und sehen die Ruhezeiten nicht so streng an wie dies in den Städten der Fall ist.

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Sind Sie sich unsicher, ob in Ihrem Wohnort die gleichen Ruhezeiten gelten wie in der Stadt sollten Sie grundsätzlich nachfragen. In der Regel reicht ein Anruf bei der zuständigen Gemeinde aus. Oft werden die gelten Ruhezeiten auch in den Amtsblättern der Gemeinden bekanntgegeben. In einigen Fällen können Sie für die Benutzung lauter Geräte auch Sondergenehmigungen erhalten.

Auch Kommunen müssen sich an die Ruhezeiten halten
Die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten gelten grundsätzlich nicht nur für die Anwohner und die angesiedelten Gewerbebetriebe, sondern auch für die kommunalen Mitarbeiter. In vielen Kommunen werden noch immer Mitarbeiter eingesetzt, die sich um die Pflege von öffentlichen Parks und Bürgersteigen kümmern. Auch sie müssen prinzipiell die geltenden Ruhezeiten einhalten. Ist das nicht der Fall, können sich die Anwohner bei der Verwaltung beschweren.

Was droht, wenn ich gegen die Ruhezeiten verstoße?

Gerade für diejenigen, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, ist es meistens schwer, sich an die Ruhezeiten zu halten. Insbesondere die Einschränkung am Abend, die eine Nutzung nach 17 Uhr ausschließt, ist ärgerlich und verleitet regelrecht dazu, gegen die Regelungen zu verstoßen. Aber sollten Sie das Risiko in Kauf nehmen und was droht Ihnen, wenn Sie trotzdem Laub saugen?

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Eines möchten wir vorwegnehmen: Versuchen Sie es zu vermeiden, gegen die Ruhezeiten zu verstoßen. Sicherlich mag das manchmal reizvoll sein, doch wenn sich Ihre Nachbarn dann beschweren, haben sie absolut Recht und das heißt vor allem, dass Sie dann oftmals auch erhebliche Konsequenzen in Kauf nehmen müssen. Es gibt viele Gemeinden in Deutschland, die die Einhaltung der Ruhezeiten streng kontrollieren und hohe Bußgelder verhängen, wenn dies nicht der Fall ist. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sind für Verstöße gegen die Bundesimmissionsschutzverordnung vorgesehen und werden bei Verstößen auch genutzt. Weiterhin kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Nachbarn kommen. Befinden sich diese im Recht und haben Sie gegen die Ruhezeiten verstoßen, müssen Sie neben dem Bußgeld auch die Gerichtskosten und finanzielle Aufwendungen für Anwälte tragen.

Tipp: Bedenken Sie immer, dass in der Regel die benzinbetriebenen Laubsauger die lautesten sind. Mit dem Kauf von einem elektrischen oder akkubetriebenen Modell können Sie durchaus eine gewisse Erleichterung schaffen. Sie sind nämlich deutlich leiser und werden deswegen auch von den Nachbarn oftmals nicht als so störend wahrgenommen. Haben Sie dann noch ein EG-Umweltzeichen, müssen Sie sich nur noch an die Nachtruhe halten.

Wie sollte ich als Anwohner reagieren?

Fühlen Sie sich als Anwohner von einem Laubsauger gestört, sollten Sie trotzdem ruhig bleiben. Sicherlich ist der Lärm unangenehm und Ruhezeiten regeln zumindest in Teilen die Nutzung der Geräte, doch Drohungen und voreilige Handlungen bringen Sie meistens nicht ans Ziel. Weisen Sie stattdessen zunächst auf die Ruhezeiten hin und halten Sie sich dabei immer vor Augen: Es ist durchaus möglich, dass Ihr Nachbar die Ruhezeiten nicht kennt. Verzichten Sie auf Drohungen mit Blick auf Polizei und Anwalt. Dies ist übrigens auch dann der Fall, wenn es sich um kommunale Mitarbeiter handelt. Erst wenn trotz der Aufforderung keine Einsicht von den Nutzern kommt und diese stur auf dem Betrieb des Laubsaugers beharren, sollten Sie über rechtliche Schritte nachdenken.

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Gehörschutz ist für die Nutzer Pflicht

Egal welchen Laubsauger Sie nutzen, Sie sollten zum Schutz und Erhalt Ihrer Gesundheit immer einen Gehörschutz tragen. Die Kopfhörer entlasten Ihr Hörvermögen und verhindern, dass Sie Schäden davon tragen. Aufgrund der enormen Lautstärke sind diese bereits bei einer recht kurzen Anwendungsdauer nicht auszuschließen. Ansonsten gilt für die Arbeit mit dem Laubsauger: Halten Sie sich immer an die Vorgaben Ihrer Gemeinde. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie nach, um Streit mit dem Nachbarn zu vermeiden. Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es in Deutschland immer wieder. Sie können Wohn- und Lebensqualität massiv beeinträchtigen. Strombetriebene Modelle reichen für den gelegentlichen Einsatz auf kleinen Flächen aus. Sicherlich haben Sie oft nicht die Leistung, die Sie von benzinbetriebenen Modellen kennen, doch auch sie verrichten treu ihren Dienst.

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Vor- und Nachteile eines Akku oder Elektro Laubsaugers

Wir zeigen Ihnen Vor- und Nachteile der Laubsauger mit Akkubetrieb oder Elektromotor abschließend noch einmal in der Übersicht:

  • einfache Anwendung
  • keine schädlichen Abgase
  • deutlich leiser als benzinbetriebe Modelle
  • für kleinere Grundstücke vollkommen ausreichend
  • umweltfreundlicher und nachhaltiger
  • haben weniger Leistung als Laubsauger mit Verbrennungsmotor
  • Akkulaufzeit weiterhin sehr überschaubar

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Kommentare und Erfahrungen

  1. Manfred Christmann am 30. Oktober 2020

    Gelten die Ruhezeiten nur für Privatpersonen oder auch für gewerbliche
    Unternehmen ?
    Gruß Christmann

    Antworten
    • Laubsauger.de am 2. November 2020

      Hallo,

      für alle 🙂

      Ihr Team von Laubsauger.de

      Antworten

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